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1. 1 = H. 132 d. Gesamtw. - S. 1

1917 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Schulbub uiiothek (Einleitung. Napoleon I. hatte Frankreich zur ersten Macht auf dem europäischen Festlande erhoben. Sein Sturz löschte das Andenken an diese glorreiche 5eit "nicht aus. Um so schmerzlicher empfand es Frankreich, daß unter seinen Nachfolgern die Vorherrschaft verlorenging,- die Unzufriedenheit wuchs und machte sich schließlich in wilder (Empörung Luft (I Alu.3). Das Iulikönigturn fiel, eine republikanische Verfassung wurde eingeführt (I A l). Doch mußte sie bald dem zweiten Kaiserreiche weichen (I B 5). wollte Napoleon Iii. feinen Thron in sicherem Besitz haben, so mußte er Frankreich seine ehemalige Vormachtstellung zurückgewinnen, daher seine Einmischung in die orientalischen (Ii A), die italienischen (Ii B) und die deutschen (Ii E) Angelegenheiten. Huch außerhalb Europas sollte Frankreichs Einfluß maßgebend werden (Ii D). von neuem glänzte französischer Heldenmut, französische stürmische Tapferkeit auf zahlreichen Schlachtfeldern (Ii A3, Ii B3 u. Iid3). Um die durch blutige Kriege erworbene Zuneigung seiner Untertanen sich dauernd zu erhalten, machte der Kaiser Paris zur glänzendsten Hauptstadt der Welt (Ii F 2). Daneben gingen ernste Bestrebungen zur Hebung der sozialen Lage der darbenden Klassen der Bevölkerung, zur Entwicklung des Handels, der Industrie, des Ackerbaus und zur Förderung des sittlichen und religiösen Gefühls (Ii Fl). Der Kaiser trat in enge Verbindung mit dem Papste und schützte ihn gegen jeglichen Angriff (Ii B5 u. Ii C). Zwar waren die Absichten Napoleons betreffs der Neugestaltung Italiens (Ii B 4) und Deutschlands (Ii E 1) nicht voll in (Erfüllung gegangen, aber das Scheitern dieser Pläne hatte seine Stellung nicht erschüttert. Da trat Bismarck auf den Plan, und an seiner klugen und kühnen Politik fand Napoleon seinen Meister, vergeblich machte der Kaiser den versuch, auf diplomatischem Wege den Aufschwung Preußens zu hemmen (Ii E 1 u. 3), er schritt trotz Thiers warnender Stimme (Ii G 2) zur Gewalt, die Kandidatur des Prinzen Leopold auf den spanischen Thron gab den vorwand (Ii G 3), und die französische Regierung verstand es, durch entstellte Darstellung der wirklichen Vorgänge (Ii G 3) die Leidenschaften des französischen Volkes zu entflammen. (Ein neuer Krieg sollte Frankreich seine ehemalige Vormachtstellung zurückgeben (Ii G 3), ein vergeblicher versuch. Die erste Folge war der Sturz des Kaisertums und die (Einführung der dritten Republik (Iii 1), dann traten anarchistische Bestrebungen hervor, sie wurden unterdrückt (Iii 5), und endlich mußte Frankreich im Frankfurter Frieden auf den Anspruch, die alleinherrschende Stellung in Europa einzunehmen, verzichten. Queuenjammlung 11,132: Dietrich, Frankreich I 1

2. Geschichte der Römer - S. 2

1836 - Leipzig : Baumgärtner
2 des Alterthums, noch der neuern Zeit, der in seiner Entstehung so klein, ! im Laufe weniger Jahrhunderte sich zu einer so riesenhaften Große empor- ! hob, wie der römische. Und wie reich ist seine Geschichte an politischen ! Lehren für Menschen und Volker; wie belehrend durch ermunternde und warnende Beispiele von allen erhabenen Tugenden, so wie von abscheuli- lichen Lastern, welche den Untergang des Staates herbeiführten; wie anziehend durch die eindringlichen Beweise von der Willenskraft des Men- schen und von der Macht des Schicksals. Vorzüglich belehrend ist das politische Leben der Römer, da es alle Verfassungen, durch welche ein Staatsgebäude besteht, mit allen ihren Vortheilen und Mängeln uns recht deutlich vor Augen stellt; eine durch Aristokratie beschränkte Monarchie oder Königsherrschaft, dann eine aus- gebildete Aristokratie oder Patricierherrschaft, gegen deren Druck die Ge- meinde der freien Bürger oder Plebejer ankämpfend, zuletzt Gleichheit der Rechte erzwang und so eine gemischte republikanische Verfassung darstellte, in der sich die Aristokratie mit der Demokratie versöhnt zu haben schien. Das war die gute Zeit der Republik, wo die Verfassung in ihrer ganzen Vollkommenheit lebte und der Römer in seinen glänzendsten Eigenschaften sich zeigte, die durch alle Zeiten eine Ehrfurcht erregen, wie wir sie bei der Betrachtung keines andern Volkes empfinden können. Als aber durch die Reichthümer und Lüste Asiens das innere Leben des Volkes immer mehr sich verschlechterte, und bisher unbekannte Begierden und Laster sich der Menschen bemächtigten, da erhob die gesunkene Demokratie wieder ihr Haupt und stürzte unter furchtbaren Revolutionen die alte Freiheit. Aber auch die Oligarchie konnte sich, wie überall, nicht behaupten, sondern erzeugte eine Monarchie oder Kaiserherrschaft, die zuletzt in den schrecklich- sten Despotismus und in zügellose Soldatenherrschaft ausartete, welche endlich das in sich zerfallene, durch keine Verfassung gehaltene Weltreich an kräftigere Barbaren übergeben mußte. So ist die römische Geschichte, nach der Bemerkung eines neuern Geschichtschreibers, ein fortlaufender Kommentar der Politik und des Staatsrechts und ein erklärendes Gegen- stück der Staatsumwälzungen der neuesten Zeit. Es läßt sich nicht läugnen, daß unsere Betrachtung der römischen Herrlichkeit und Größe auch getrübt wird durch traurige Erscheinungen. Roms Herrschaft vernichtete nicht allein in Italien die Selbstständigkeit, Kultur, Sprache und Nationalität der früher blühenden Völker, der Etrusker, Umbrer, Samniter und hellenischen Pstanzstädte, sondern zer- störte auch die blühendsten Reiche in drei Welttheilen mit ihrer eigenthüm- lichen Bildung, Sprache, Wissenschaft und Kunst. Diese Verschmelzung oder Vernichtung fremder Nationalität ist durch die römische Herrschaft,

3. Geschichte der Römer - S. 20

1836 - Leipzig : Baumgärtner
20 Mai, Qm'ntilis (Juli) und Oktober auf den fünfzehnten, in den übrigen auf den dreizehnten Tag. Von da zahlte man rückwärts acht Tage, die Nona«, d. h. der neunte Tag, weil der, von welchem man rückwärts rechnet, mitgezahlt wird. So zahlte man die Nonen auch rückwärts von dem ersten Tage jedes Monats, der Calendae hieß, weil er dem versam- melten Volk von einem Priester verkündigt werden mußte (calare). Die Einschaltung war der Einsicht und Willkühr der Oberpriester überlassen. Daher entstanden in der Folge so große Verwirrungen in der Zeitrechnung, daß zu Casars Zeit das Jahr fast um eiue ganze Jahreszeit (67 Tage) verrückt war. Julius Casar ließ daher als Oberpriester durch den Astronomen Sosigenes aus Alerandria im Jahre 708 n. R. 46 v. Chr. (Annu8 confusionis, das Verwirrungsjahr von 445 Tagen) in Ordnung bringen. Der Februar war schon früher an seine jetzige Stelle gesetzt wor- den ; der Ouintilis erhielt den Namen Julius und der Sertilis Augustus. Das j u l i a n i sch e Jahr, das aus 365 Tagen mit einem in jedem vier- ten Jahre eintretenden Schalttage bestand, erhielt sich bis 1582 n.chr. im Gebrauch und gilt bei den griechischen Christen noch jetzt (der alte Styl, 12 Tage zurück). Im katholischen Abendlande trat an seine Stelle der unter dem Pabst Gregor Xiii. durch den Veroneser Arzt Aloys Lili ver- besserte Gregorianische Kalender, den aber die Protestanten als den neuen Styl erst 1700 annahmen. Die bürgerliche Jahresrechnung der Römer ist sehr unsicher, weil man nach der Vertreibung der Könige nach den Consulpaaren die Jahre zahlte, die anfangs ihr Amt den 1. August antraten; zur Zeit der Decem- viren am 1. Mai; daun an den Iden des Decembers und spater an den Iden des Marz. Erst seit 601 n. R. 153 v. Chr. traten sie am 1. Ja- nuar ihr Amt an. Auch war die Reiheufolge, die selbst historisch nicht sicher war, durch eingeschobene Diktatoren und andere Obrigkeiten gestört. Noch ungewisser und, wie es scheint, ein Werk der Priester ist die Chro- nologie der Königszeit, die 244 Jahre gedauert haben soll, und bis zur Eroberung Roms durch die Gallier. Schon der berühmte Engländer Jsaac Newton hat gezeigt, daß für 7 Könige die Regierungszeit von 244 Jah- ren in einem Wahlreiche beispiellos und unmöglich ist, denn jeder hätte müssen 35 Jahre regieren, und der letzte lebte noch 15 Jahre nach seiner Vertreibung. Von Roms Erbauung bis zur Eroberung durch die Gallier werden 360 Jahre gerechnet: diese Zahl ist aus Roms Grundzahlen 12 und 30 entstanden, die man in allen priesterlichen und bürgerlichen Ein- richtungen wiedersindet. Davon gehören zwei Thcile 240 Jahre mit 4 eingeschalteten Königen an das dritte der Republik. Die Zahl 120 aber entsteht wieder aus 10 und 12, denn auch zehn war eine priesterliche Zahl.

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 42

1849 - Münster : Coppenrath
42 machten Vorschläge der Gracchen, welche aus einem tief gefühl- ten Bedürfnisse der Zeit hervorgehen, führt zu einem offenen Bruche zwischen beiden Parteien. Das Volk unterliegt und fühlt den geschärften Druck mit um so größerer Bitterkeit. Sitten- losigkeit und Habsucht greifen immer mehr um sich, und die Verfassung löset sich mehr und mehr auf. Sklavenaufftände er- folgen, und bald erzwingen sich die italischen Bundesgenossen, welche durch die vorausgehenden Kämpfe zu erhöhten Ansprüchen gereizt worden sind, die Aufnahme ins römische Bürgerrecht. Die Unsicherheit der Verhältnisse und das Parteiinteresse läßt ehrgeizige Volksführer in ihnen neue gefährliche Werkzeuge finden, und durch sie für wenige Jahre eine Gewaltherrschaft, welche von Sulla gebrochen, und durch eine andere Gewaltherrschaft, die der Aristokraten, ersetzt wird. Aber auch diese ist nicht von Dauer. Sie wird allmälig von Cäsar und Pompejus unter- graben. Ihren Untergang findet sie auf dem Schlachtfelde von Pharsälus. Denn von nun an fragt es sich nicht mehr, ob ein Einzelner vermittelst des Heeres und des Volkes herrschen soll, sondern wer dieser Einzelne sein soll. Der Ausgang der Schlacht bei Actium (31 vor Ehr.) entscheidet zuletzt für C. Julius Cäsar Octavianus. — Bei diesem innern Verfall des Staates ent- wickeln dennoch die Römer, wenn es bloß auf das Kriegführen und Schlachten gewinnen ankommt, eine oft bewunderungswür- dige Kraft. — Künste und Wissenschaften stehen in schönster Blüthe. Dritter Ieitraum. Rom unter Kaisern. 30 vor Chr. — 470 nach Chr. Im Ganzen genommen — denn an einzelnen schönen Pe- rioden fehlt es nicht — ist die Kaisergeschichte die Zeit des all- mäligen Verfalles sowohl den innern Staatsformen nach, als auch der nach Außen gerichteten Macht. Dieser Zeiraum kann ebenfalls in drei Abschnitte zerlegt werden: Erster Abschnitt. Vom Anfänge der Negierung des Kai- sers Augusius bis zum Tode des Kaisers Marc Aurel 180. Mit Klugheit und Milde ordnet Augustus die Verhältnisse des Herrschers zu Senat, Heer und Volk; allein seine nächsten

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 11

1849 - Münster : Coppenrath
11 gos; sie trieb lebhaften Verkehr und war berühmt als uralter Sitz etrurischer Kunst und Religion. Hier herrschte zur Zeit der Ankunft des Äneas in Italien Mezentius. — Im Innern des Landes, auf beiden Seiten der Aurelischen Straße von N. nach S. finden sich folgende Städte: Luca (Lucca), wo Cäsar während des gallischen Feldzuges seinen Winterfitz hatte, gehörte bis auf Augustus zu dem cisalpinischen Gallien. — Pistoria (Pistoja), wo Catilina mit seinem Heere vernichtet wurde. — Fäsulä (Fiesolo) hoch auf einem Felsen gelegen mit der reizenden Aussicht in das Arnothal; Bewunderung erregen auch noch jetzt die Ruinen eines kolossalen Theaters. — F lorentia (Florenz) am Arno, eines der blühendsten Municipien und auch im Mittel- alter von hoher Bedeutung. Hier war die Geburtstätte des Dante, Michel Angelo, Macchiavelli und Amerigo Vespucci. — Arretium (Arrezzo), die Geburtstätte des Mäcenas und des Petrarca. — Clusium (Chiüsi), wo Porsenna herrschte. — Perusia (Perugia), nicht weit vom See Trafimenus, bekannt durch den perusinischen Krieg im Jahre 41 zwischen Antonius und Octavian. — Falerii, deren Einwohner Falisci hießen, lag auf einem steilen Bergkegel und wurde von Camillus er- obert. Westlich von der Stadt soll der berühmte Tempel der Voltumnä gewesen sein, bei welchem die Bundesstaaten Etru- riens gewöhnlich ihre Versammlungen hielten. — Veji (Ein- wohner Vejentes), die größte und mächtigste Stadt Etruriens, welche über 100,000 Einwohner zählte. Nach der Eroberung durch Camillus im Jahre 396 blieb sie öde und unbewohnt bis auf Cäsar, der hier eine Kolonie gründete. 2. Latium. Dieses bildete den Mittelpunkt der römischen Weltherrschaft. Es hatte nicht immer dieselben Grenzen. Das alte Latium (Tatium vetus) erstreckte sich von der Tiber bis zum Vorgebirge Circeji. Seit dem Jahre 338 v. Ehr. aber, als die im Süden und Osten vom alten Latium wohnenden Völker, die Aquer, Her^iker, Vols^r und Aurunker besiegt waren, wurde das unterworfene Gebiet als Fatium novum oder ackieetum mit eingerechnet, so daß Latium sich nun bis über den Liris hinaus erstreckte. Es ist sehr gebirgig und wasserreich. Der Haupt- ' ström ist die Tiber (liblris) und nach dem Po der größte Fluß Italiens. Er entspringt auf den sabinischen Apenninen oberhalb

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 39

1849 - Münster : Coppenrath
39 den ganzen Erdkreis erwarb, steht einzig in der Geschichte da. Und als aus dieser Stadt schon eine Weltmonarchie geworden war, war es immer noch die Stadt selbst, die ewige Roma, in ^ welchem man nicht bloß den Mittelpunkt, sondern gleichsam den Inbegriff des Ganzen sah; in dem man den Begriff des Staa- tes, die Idee des ganzen Reiches zu finden gewohnt war. Diese Stadt stand anfangs unter Königen; dann ward sie zur Re- publik und sank zuletzt unter der Herrschaft von Kaisern. Dem- nach wird die römische Geschichte am füglichsten in folgende drei, durch wesentliche Merkmale sich unterscheidende, Zeiträume eingetheilt. Erster Jeitraum. Rom unter Königen. 754—509 vor Chr. (1—245 I. d. St.) Wie die Borgeschichte Roms ungewiß und voll Fabeln war; so haben wir auch von den ersten Jahrhunderten Roms manche , fabelhafte, durch Dichtung und Sage vielfach ausgeschmückte Nachrichten.4 Nom soll sieben Könige gehabt, und diese im Gan- zen 245 Jahre regiert haben. In ihrer Hand liegt die oberste Leitung der öffentlichen Angelegenheiten; indessen nehmen Senat und Volksversaunnlungen der Patricier daran Theil. Das Kö- nigthum selbst erscheint in Rom als eine vom Volke übertragene Gewalt, die auch mit dem Tode des Königs wieder an dasselbe zurückfällt. Bei der Erledigung des Thrones tritt ein Interreg- num ein, dessen wesentliche Aufgabe die Bewerkstelligung einer- neuen Wahl ist. Wie die Verfassung, so wird auch das Reli- gionswesen und die bürgerliche Ordnung durch Einrichtungen und Gesetze ausgebildet. Nach Außen hin sind Roms Waffen fast in ununterbrochenem Fortschreiten, und anr Ende des Zeitraums ist ganz Latium unterworfen. Überhaupt bilden die sieben Könige eben so viel Abschnitte, da eines jeden Königs Regierung durch einen bedeutenden Fortschritt in der einen oder der andern Rich- tung bezeichnet ist.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 41

1849 - Münster : Coppenrath
41 264 — 133 v. Chr. — Diese ist die glorreiche Zeit der großartig- sten Eroberungen der Römer. Nach der Unterwerfung Italiens lenken diese ihre Blicke auf Sicilien, dessen westliche Hälfte im Besitze der Karthager ist. Dadurch kommen die Römer mit die- ser großen afrikanischen Handelsrepublik in feindliche Berührung, die drei schwere Kriege veranlaßt, deren letzter mit der völligen Zerstörung Karthago's endigt. Auch Sicilien, Sardinien, Eor- sika und Spanien werden unterdeß unterworfen. Nachdem Kar- thago überwältigt ist, so folgt von selbst der Kampf mit den zwei mächtigsten der aus Alerander's Weltherrschaft hervorgegaugenen Reiche, mit Macedonien und Syrien. Durch den Sieg über diese Reiche erhebt sich Rom zur ersten Macht der damaligen Welt. Statt aber diesen Sieg, sogleich bis zur völligen Unter- jochung dieser Reiche fortzusetzen, läßt der römische Senat sie einstweilen bestehen, um sie erst durch seine schlaue, mit bewun- dernswürdiger Besonnenheit und Ausdauer fortgeführte Politik zu schwächen und aufzureiben, bis der Augenblick der Besitzer- greifung sich von selbst darbietet. So wird erst gegen das Ende dieses Zeitabschnittes Karthago, Afrika und ein Theil des syrischen Reiches zur Provinz gemacht. Auch Griechenland wird auf diese Weise nach und nach ganz unterworfen. Die Tapferkeit und die Ausdauer der Römer ist noch dieselbe wie früher; dagegen machen die Reichthümer, die aus den eroberten Provinzen nach Rom fließen, der alten Sittencinfalt ein Ende und legen zugleich, in- dem sie nothwendiger Weise einen großen Unterschied des Besitzes herbeiführen, den ersten Grund zu den nachmaligen Bürgerkriegen. Der Literatur und der Kunst sind diese Reichthümer und die vie- len nach Rom herübergeführten Kunstschätze, so wie die mannig- faltigen Berührungen mit den Griechen sehr günstig. Dritter Abschnitt: Die Republik in ihrem Verfalle und ihrer Auflösung, oder von den Gracchifchcn Unruhen bis zur Al- leinherrschaft des (Octavian. 1^3—30 v. Chr. — Diese ist die Zeit der Bürgerkriege, wo die weltbeherrschende Roma, vom Blute der Nationen trunken, in ihre Eingeweide zu wühlen anfängt. Der Widerstand der in dem Besitze der Ehrenstellen und Reich- thümer sich befindenden Partei der Optimaten oder Vornehmen gegen die zu Gunsten des gedrückten und verarmten Volkes ge-

8. Geschichte des Mittelalters - S. 18

1861 - Münster : Coppenrath
18 6. Kaiser Justinian (527—565). Um die Zeit der ostgothischcn Unruhen nach Thcodorich's Tode herrschte in Constantinopcl Kaiser Justinian, unter wel- chem das griechische Reich einen ungewöhnlichen Glanz erhielt. Er selbst zeichnete sich nicht durch große Eigenschaften aus; jedoch besaß er die einem Herrscher nöthige Klugheit, sich mit den fähigsten Männern seines Reiches zu umgeben, deren Verdienste auf ihn zurückstralten. Dazu begleitete das Glück fast alle seine Schritte. Seine kluge und entschlossene Frau Thodora, die früher Schauspielerin und in Hinsicht ihrer Sitten übel berüchtigt gewesen war, wußte sich eine unumschränkte Herrschaft über ihn zu verschaffen und thätig zu seinem Ruhme mitzuwirken. Unter seiner Regierung brach zu Constantinopel ein furcht- barer Bürgerkrieg aus. Im Circus oder in der Rennbahn, in welcher zur Belustigung des Volkes Fechterspiele gehalten wurden, hatten sich schon seit längerer Zeit zwei Parteien unter den Kämpfern gebildet, die man nach der Farbe ihrer Kleidung die Blauen und Grünen nannte. Das Volk nahm Partei für die Banden der Kämpfer und bildete bald zwei gefährliche Par- teien des Staates, zumal da der Hof schwach genug war, sich selbst für die eine oder andere Partei zu erklären. Aufruhr und Mord füllten wiederholt die Straßen der Hauptstadt und legten ihre schönsten Gebäude in Asche. Justinian selbst schwebte in Lebensgefahr und wollte schon heimlich entfliehen, aber seine herz- hafte Frau hielt ihn zurück. Nur durch Ströme von Blut wurde endlich die Flamme des Bürgerkrieges gelöscht, und die Ruhe wieder hergestellt. Nun erst konnte der Kaiser ernstlich an auswärtige Ero- berungen denken. Zuerst schickte er seinen tapferen Feldherrn Belisar nach Nordafrika, um das vandalische Reich zu erobern. Hier hatte Ge lim er den rechtmäßigen König des Landes, mit Namen Hilperich, vom Throne gestoßen und in den Kerker geworfen, sich selbst aber die Regierung angemaßt. Und als Belisar in Afrika erschien, um den frechen Thronräuber zu be-

9. Geschichte des Mittelalters - S. 22

1861 - Münster : Coppenrath
22 vstgothische Reich hatte zwei und sechzig Jahre, von 493 bis 555, bestanden. Nach so vielen Gräuelauftritten bot das sonst so blühende Italien einen erschütternden Anblick dar. Mehrere Millionen Menschen hatte der Krieg hinweggcrasft. Hungersnoth und Seu- chen wütheten unter denen, welche der Krieg verschont hatte. Ganze Städte standen wie verödet, Felder lagen unbebaut, die Unsittlichkcit griff auf eine schaudervolle Weise um sich. Und doch war noch nicht das Ende des Jammers und des Elendes erschienen. Dauernder als durch Eroberungen hat Justinian sein An- denken durch innere Einrichtungen des Reiches begründet. Un- ter der Leitung und Aufsicht seines Ministers und Günstlinges Tribonian wurden nicht nur die Verordnungen der früheren Kaiser als Quelle des Rechtes gesammelt (in dem sogenannten codex Justinianeus), sondern auch eine kunstreich geordnete Sammlung von Erklärungen und Anssprüchen berühmter Rechts- gelehrten (digesta, pandectae) angelegt und aus dieser ein Aus- zug als wissenschaftliches Lehrbuch des Rechtes (institutiones) veranstaltet. Später kamen hiezu noch neue Verordnungen Ju- stinian's unter dem Namen novellae; das Ganze ist auch unter dem Titel eoi-pus juris, d. i. Gesetzbuch, bekannt. Dieses hat die Weisheit alter Gesetzgeber und Rechtslehrer nicht bloß ans die Nachwelt vererbt, sondern ist auch die Grundlage für die Rechtsbestimmungen vieler neueren Staaten geworden. Aus diese Weise wirkt recht sichtbar Roms Geist auch noch in dem heu- tigen Europa fort, und Justinian ist als Vermittler dieser Wirk- samkeit anzusehen. Außer der Sorge, die er auf die Gesetzgebung wandte, war er darauf bedacht, viele Städte zu befestigen und mit neuen Gebäuden zu verschönern. Ein Meisterwerk der Bau- kunst war die von ihm erbaute Sophienkirche zu Eonstan- tinopel, welche zum Theil noch vorhanden, aber von den Türken in eine Moschee verwandelt ist. Sie war so prachtvoll, daß Ju- stinian, als er sie am Tage der Einweihung zum erstenmale in ihrem Glanze erblickte, vor Erstaunen ausrief: „Salomo, ich

10. Bd. 1 - S. 7

1854 - Leipzig : Engelmann
Einleitung. 7 Übereinkunft (Convenienz) zum friedlichen Verkehr, zur Ge- sellschaft, zu einem sittlichen Ganzen sich verbunden haben. §. 5. 9lad) der Verschiedenheit der Regierungssormen oder Verfassungen zerfallen die Staaten in monarchische und republikanische. Monarchie heißt der Staat, worin ein Einzig er an der Spitze steht und das Regiment führt, dieser Einzige hat nach dem räumlichen Umfang seines Gebietes bald den Titel Kaiser oder König, bald die Benennung Herzog oder Fürst u. dgl. — Republik oder Freistaat (Gemeinwesen) heißt man diejenige Staatsordnung, in welcher die Regierungsgewalt in die Hände Mehrerer gelegt wird. Hierbei findet aber eine große Mannichfaltigkeit statt. Wird nämlich die Regierung blos von einigen durch Geburt (Adel) oder Reichthum ausgezeichneten Geschlech- tern geführt, so heißt man die Staatsverfaffung eine aristokratische Repu- blik, und geht dieses Vorrecht in die Hände einiger weniger Familien oder Personen über, so entsteht eine Oligarchie. Werden dagegen die verantwort- lichen Leiter der Regierung von und aus dem Gesammtvolke gewählt, sei es in allgemeinen Versammlungen oder gemeindeweise, und besitzt das Volk das Recht der Gesetzgebung, so heißt eine solche Verfafsungsform eine Demo- kratie oder demokratische Republik; üben aber dabei die untersten Klas- sen einen vorherrschenden Einfluß, so entsteht eine Ochlokratie, eineherrschaft der Masse. Jede dieser drei Verfaffungsformen galt im Alterthum für gesetzlich, wenn das allgemeine Staatswohl und das Interesse des Ganzen als oberster Zweck aufgestellt war und die Regierungsgewalt Gesetz und Herkommen als über sich bestehend anerkannte; für entartet, wenn Unrechtmäßigkeit und Willkür das Recht des Starkern an die Stelle des Hergebrachten setzte, ihr Privatinteresse zum Staatszweck erhob, und dasselbe dem einzelnen Bürger als Gesetz aufdrängte. — Die m anarchische Form ist entweder unbeschrankt (absolut), wenn der erbliche Regent ohne Zuziehung des Volks Gesetze einführt, Steuern auflegt und die Regierung und Rechtspflege einrichtet, oder beschränkt (gemischte Staats form), wenn dies nur mit Zuziehung der Vertreter (Repräsen- tanten) des Volks geschehen darf. Die beschränkte Monarchie, wobei der Regent unverantwortlich ist, sich aber mit verantwortlichen Groß- beamten (Ministern) zu umgeben hat, kann doppelter Art sein, je nachdem das Gesammtv o lk vertreten ist (Repräsentativ-Verfassung, consti- tutionelle Monarchie), oder die einzelnen Stän d e desselben (Stände- vecfassung im engern, alten Sinn). Tritt die Willkür des Regenten an die Stelle des Gesetzes, so artet die absolute Monarchie in Despotie aus; ist bei der conftitutionellen Monarchie dievolkssouveränetät ausdrück- lich als Quelle der Regierungs-Macht hingestellt, so nähert sich dieselbe der repu- blikanischen Staatsform. — Diese Verfaffungsformen entwickelten sich jedoch erst allmählich, ja eine derselben, die constitution elle Monarchie, gehört erst der neuern Zeit an. §. 6. Die ältesten Staaten waren einfach und einförmig und hatten größtentheils die freiheitbeschränkende Einrichtung der Kasten. Darunter versteht man eine strenge Scheidung der Menschen nach Stand und Beruf, die in fester Ordnung vom Vater auf den Sohn vererben, und wobei weder eine Vermischung noch ein Uebergang aus einer in die andere gestattet ist. Die erste Kaste bildeten die Priester, die allein die Kenntniß der religiösen Satzungen und Gebräuche, so wie der bürgerlichen Gesetze besaßen und ihr
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